Gegnerfreiheit ist eine nach höchstrichterlicher Rechtsprechung[1] notwendige Eigenschaft einer Gewerkschaft. Gegnerfrei ist eine Organisation dann, wenn keine finanzielle oder personelle (z. B. durch Mitgliedschaft von Arbeitgebern) Abhängigkeit von sozialen Gegenspielern (Unternehmen, Arbeitgeber) besteht.
In Wikipedia gefunden von Falk Leja:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gegnerfreiheit