Sonntag, 5. März 2017

Interessante Möglichkeit für Schichtdienstleistende, nicht nur die Pendlerpauschale abzusetzen, sondern den höheren Satz der Reisekosten. Ergänzung vom 05.03.2017

Volker Huß: "Interessante Möglichkeit für Schichtdienstleistende, nicht nur die Pendlerpauschale abzusetzen, sondern den höheren Satz der Reisekosten.
Allerdings muss man abwarten, ob das Urteil Bestand haben wird."
http://www.gdp-selm.de/download/Urteil-Werbungskosten-etc.pdf

ERGÄNZNG angefügt: 05.03.2017, 12:50 Uhr
Der § 9 Einkommenssteuergesetz hat sich 2014 geändert. Der Begriff der Arbeitsstätte wurde genauer geregelt.
Insofern ist unklar, welche Definition für den PVB zukünftig Anwendung findet
Aus dem Lesebengel sind die Randziffern 6, 26, 37, 40 und 41 relevant.
Irgendwann wird ein Finanzgericht diese Frage klären!
Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014
http://www.gdp-selm.de/download/reisekosten-ergaenzung-2014.pdf