Dienstag, 7. März 2017

GdP zur gemeinsamen Übung von Polizei und Bundeswehr - Radek: Ein Terroranschlag ist kein militärischer Angriff, sondern Schwerstkriminalität

Berlin. 

Im Falle in Deutschland verübter Terroranschläge ist und bleibt die Polizei verantwortlich und zuständig für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit sowie die Ermittlung der Täter. Das betonte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jörg Radek vor der am Dienstagnachmittag beginnenden gemeinsamen Übung der Polizeibehörden von sechs Bundesländern und der Bundeswehr. „Bei einem Terroranschlag handelt es sich nicht um einen kriegerischen Angriff auf unser Land, sondern um schwerste Straftaten. Terroristen sind keine Soldaten fremder Streitkräfte, sie sind Schwerverbrecher. Eine Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr ist dabei nur dann sinnvoll, wenn für die polizeiliche Lagebewältigung technisches Material gebraucht wird, über das nur die Bundeswehr verfügt", sagte der GdP-Vize.