Montag, 6. März 2017

Rainer Wendt: Ein Gewerkschafter in Bedrängnis - Inland - FAZ

Ein Sprecher Jägers sagte, es gebe wie in anderen Bundesländern „eine jahrzehntelange Praxis, gewerkschaftliche Arbeit in der Polizei zu ermöglichen". Sie beruhe auf der im Grundgesetz festgeschriebenen Koalitionsfreiheit und der Fürsorgepflicht laut Landesbeamtengesetz. In Nordrhein-Westfalen gebe es zwei Landesvorsitzende kleinerer Polizeigewerkschaften, die ihr Amt ehrenamtlich ausübten, sagte der Sprecher. Deshalb werde ihnen „im Rahmen des dienstlich Vertretbaren" erlaubt, gewerkschaftliche Aufgaben wahrzunehmen. Gleichwohl nehme man die aktuelle Debatte zum Anlass, die bisherigen Regelungen zu überprüfen und mit den betroffenen Gewerkschaftsvorsitzenden und den Dienststellen zu sprechen. „Eine faktische Freistellung wie bei Herrn Wendt wird es für die Zukunft nicht mehr geben."

http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/polizeigewerkschafter-wendt-bezog-beamtengehalt-14910810.html?GEPC=s3