Sonntag, 19. März 2017

Überstundenberge


https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/77F2C1BB8D62D36DC12580E60040DE69/$file/17-03-13_STN_Verjaehrung.pdf?open


Nachhaltige Lösungen schaffen

Die GdP hat deshalb bereits 2014 gefordert, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung nur ein erster Schritt sein kann: Mittelfristig ist diese Problematik durch die Einführung von klar gere- gelten Langzeitarbeitszeitkonten zu lösen, die ein geregeltes System schaffen, dass Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sowie dienstliche Zwänge, die zur Entstehung von Mehrarbeit führen, in einen vernünftigen Ausgleich bringen.

Das hierfür durch das Innenministerium mit dem vorübergehenden Verzicht auf die Einrede der Verjährung für Altstunden geschaffene Zeitfenster, ist aber bislang nicht für die Suche nach dauerhaft tragfähigen Lösungen genutzt worden. Die GdP bedauert dies ausdrücklich, zumal zumindest ein begrenzter Probelauf für Langzeitkonten bereits 2013 mit der Landesregierung im Rahmen der Gespräche zur Dienstrechtsreform vereinbart worden ist.

Spätestens seit Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes bietet § 60 LBG eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Langzeitkonten. Aus Sicht der GdP muss es eine vorrangige Aufgabe der nächsten Landesregierung sein, von dieser Grundlage in der Polizei Gebrauch zu ma- chen. Dabei kann auf positive Erfahrungen aus der Erprobung von Langzeitkonten u.a. bei der Bundespolizei zurückgegriffen werden.