Samstag, 4. März 2017

Interessante Möglichkeit für Schichtdienstleistende, nicht nur die Pendlerpauschale abzusetzen, sondern den höheren Satz der Reisekosten.

http://www.gdp-selm.de/download/Urteil-Werbungskosten-etc.pdf


Volker Huß: "Interessante Möglichkeit für Schichtdienstleistende, nicht nur die Pendlerpauschale abzusetzen, sondern den höheren Satz der Reisekosten.
Allerdings muss man abwarten, ob das Urteil Bestand haben wird."