Samstag, 4. März 2017

Per Gesetz: Sachsen-Anhalts Polizisten sollen später in Rente gehen

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/dienstzeitverlaengerung-polizei-sachsen-anhalt-100.html

MDR: Arbeitgeber freuen sich häufig, wenn Arbeitnehmer über ihr Rentenalter hinaus arbeiten möchten. Für die Polizei in Sachsen-Anhalt gilt dies jedoch nicht. Das Innenministerium des Landes erklärte knapp 40 Beamten, dass sie mit 60 Jahren zwingend in Rente gehen müssen. Diese Ansage ist verwunderlich, weil es bei der Polizei nicht genügend Nachwuchs gibt. Warum also deckelt Sachsen-Anhalt die sogenannte Dienstzeit-Verlängerung von Polizisten?

Volker Huß:
"Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verschiebt das Personalproblem nur nach hinten. Ältere Beamte lösen nicht das das Problem in den besonders belasteten Bereichen des Schichtdienstes, wo die gesundheitlichen Folgen des Schichtdienstes sich bereits jetzt negativ auswirken."

Anton Wiemers:
"Dauerhafter Wechselschichtdienst verkürzt die Lebenserwartung. Um etwa 10 Jahre. Rechnerisch liegt also die Lebenserwartung in diesem Arbeitsbereich für Männer anstatt bei ca. 79 also nur 69. Das sind sieben (7) !!! Jahre im Ruhestand. Überstunden verschärfen das Problem. Überstunden auszahlen löst das Problem auch nicht. Ein Lebensarbeitszeitkonto ist schöner Schein. Wer das Problem wirklich lösen will, sollte sich auf das besinnen, was die GdP vor Jahrzehnten (1975) als richtig erkannt hat: 20 Jahre Schichtdienst sind genug. Kein durchgehender Wechselschichtdienst nach dem 50-sten Lebensjahr. Zusatzurlaub von mind 6 Tagen. Das sind alte GdP-Forderungen! Es kann auch darüber nachgedacht werden, sich Rat zu holen bei denen, die im Bereich "Äußere Sicherheit" tätig sind. z.B: Pensionierungen der Frontkämpfer mit 54 Jahren. Ohne Kürzungen, ohne Hinzuverdienstgrenzen. Ohne Kriegseinsatz. (Wenn das nicht stimmt, bitte aktualisieren.)"